Die KFZ-Haftpflichtversicherung gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen und muss von allen Fahrzeuginhabern abgeschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Inhaber des Fahrzeuges auch tatsächlich der Fahrer ist. Sofern keine Haftpflichtversicherung für das KFZ vorgewiesen werden kann, drohen erhebliche Bußgelder aufgrund einer Ordnungswidrigkeit sowie die Stilllegung des Fahrzeuges. Sofern ein KFZ bereits stillgelegt ist, ist keine KFZ-Haftpflichtversicherung notwendig.
Notwendigkeit einer KFZ-Haftpflichtversicherung
Es gibt mittlerweile zahlreiche KFZ-Versicherungen, die eine KFZ-Haftpflichtversicherung zur Verfügung stellen. In der Regel beinhalten alle Versicherungen die gleichen Leistungen, jedoch zu einem anderen Umfang und zu anderen Versicherungsprämien. Wichtigste Leistung einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Übernahme von Kosten aufgrund eines Unfalles, wobei der Versicherungsnehmer die Schuld am Unfallgeschehen tragen muss, damit der Versicherungsschutz greift. Im Leistungsfall deckt die KFZ-Haftpflichtversicherung Schadenskosten der Unfallopfer ab, darunter fallen Kosten für Reparaturen und Neuanschaffungen ebenso wie Kosten für Personenschäden. Um einen möglichst umfangreichen Schutz über die KFZ-Haftpflichtversicherung genießen zu können, muss stets auf die Deckungssumme geachtet werden, welche sehr hoch ausfallen sollte.
KFZ-Haftpflichtversicherung sinnvoll ergänzen
Da die KFZ-Haftpflichtversicherung im Versicherungsfall ausschließlich die Kosten der Gegner übernimmt, müssen die Kosten für eigene Unfallschäden vom Versicherungsnehmer selber getragen werden. Vor allem für Neuwagen empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung, etwa über die Teil-/Voll-Kaskoversicherung.