Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen.
Anhänger, Auflieger und abgeschleppte Fahrzeuge sind mitversichert!
Begründete Schadenersatzansprüche werden beglichen, unbegründete werden abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt 100 Mio. Euro pauschal, maximal jedoch 12 Mio. Euro je geschädigte Person.
Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (z.B. Kanaren).
Quelle: http://www.rheinland-versicherungen.de/privatkunden/kfz/kfz-haftpflicht/
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